Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Laufe ich Gefahr, von Fahrerassistenzsystemen bevormundet zu werden?

Fahrerassistenzsysteme sind – wie der Name schon sagt – lediglich Assistenten. Sie unterstützen die Fahrerin oder den Fahrer während der Fahrt, indem sie beispielsweise vor Kollisionen warnen, Abstände einhalten, frühzeitig gefährliche Situationen erkennen und allenfalls korrigierend eingreifen. Neueste Sensortechnik erlaubt den Systemen in den meisten Fällen, früher zu reagieren als die Fahrerin oder der Fahrer. Verantwortlich bleibt immer der Mensch. Zudem sind alle Fahrerassistenzsysteme grundsätzlich übersteuerbar.

Was nützen Fahrerassistenzsysteme?

Fahrerassistenzsysteme sind in der Lage, bis zu 50 % aller Verkehrsunfälle zu verhindern. Die meisten Unfälle im Strassenverkehr passieren aufgrund menschlicher Fehler. Fahrerassistenzsysteme basieren auf neuester Sensortechnologie, die schneller reagiert als der Mensch. Die menschliche Wahrnehmung und die Reaktionsfähigkeit sind leider beschränkt und die Aufmerksamkeit ebenso – je länger man unterwegs ist, desto mehr.

Mindern Fahrerassistenzsysteme nicht meinen Fahrspass?

Den Einfluss von Fahrerassistenzsystemen auf den Fahrspass nehmen wir alle unterschiedlich wahr. Auf jeden Fall sorgen sie für mehr Sicherheit, entlasten die Fahrzeuglenkerin oder den Fahrzeuglenker und erhöhen den Fahrkomfort. Wer diese Vorteile nutzt und schätzt, hat auch mehr Spass am Fahren.

Sind Fahrerassistenzsysteme nicht viel zu teuer?

Seit 2022 sind verschiedene auf die Erhöhung der Sicherheit ausgerichtete Fahrerassistenzsysteme gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise der intelligente Geschwindigkeitsassistent, der Notbrems- und der Notfall-Spurhalteassistent Andere Systeme, die primär den Fahrkomfort erhöhen sollen – beispielsweise der Staupilot –, können optional dazugekauft werden. Die Mehrkosten für sicherheitsbezogene Fahrerassistenzsysteme lohnen sich, da sie weniger Unfälle und auch weniger Kosten für Versicherung und Reparatur bedeuten – von der unbezahlbaren Gesundheit ganz abgesehen. Ein weiterer Vorteil: Dank den elektronischen Helfern kommt man entspannter ans Ziel.

Was ist, wenn mich Fahrerassistenzsysteme beim Fahren stören?

An manche Fahrerassistenzsysteme, die beispielsweise direkt in die Lenkung eingreifen oder eine Notbremsung auslösen, muss man sich als Fahrerin oder Fahrer gewöhnen. Es kann hilfreich sein, sich darüber zu informieren, in welchen Situationen Assistenzsysteme warnen und/oder eingreifen. Dies hilft, klare Erwartungen zu entwickeln und sich besser auf das System einzustellen. Zudem können einige Fahrerassistenzsysteme individuell angepasst werden.

Sind Fahrerassistenzsysteme schon ausgereift genug?

Die Sensortechnik hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Mittels Datenfusion werden Informationen aus verschiedenen Sensoren kombiniert, was die Fahrerassistenzsysteme noch zuverlässiger macht. Bei Regen, Schnee oder Nebel ist die Funktionsfähigkeit von kamerabasierten Systemen beeinträchtigt. Unter idealen Bedingungen funktionieren sie allerdings schon sehr zuverlässig.

Welches sind die 5 Stufen der Automatisierung?

Mit fortschreitender Automatisierung nimmt die aktive Rolle der Fahrzeuglenkenden ab – das bedeutet, das System übernimmt zunehmend Fahraufgaben und ermöglicht, sich bei jedem Automatisierungsschritt vermehrt fahrfremden Tätigkeiten zu widmen.


SAE-Stufe 0

Der Fahrer, die Fahrerin ist auf dieser Stufe durchwegs sowohl für das Lenken als auch für das Beschleunigen und Bremsen des Fahrzeugs verantwortlich. Trotzdem sind bereits elektronische Helfer mit an Bord, nämlich punktuell und situativ unterstützende Warn– und Notsysteme wie die Elektronische Stabilitätskontrolle (ESC) oder der Notbremsassistent (AEB).

SAE-Stufe 1

Die erste Automatisierungsstufe ist gekennzeichnet durch Fahrassistenzsysteme. Sie übernehmen in gewissen Situationen entweder das Beschleunigen/Bremsen oder das Lenken des Fahrzeugs. Der Fahrer, die Fahrerin muss das Fahrzeug trotzdem dauerhaft überwachen und beherrschen. Zu den Fahrassistenzsystemen zählen beispielsweise der Spurhalteassistent und der Tempomat.


SAE-Stufe 2

Die zweite Automatisierungsstufe repräsentiert das teilautomatisierte Fahren. Dabei übernimmt das Fahrzeug in spezifischen Situationen sowohl das Beschleunigen/Bremsen als auch das Lenken. Der Fahrer, die Fahrerin muss das System jedoch nach wie vor dauerhaft überwachen und jederzeit in der Lage sein, die Fahraufgabe vollständig zu übernehmen. Ein Beispiel hierfür ist der Stau- und Autobahnassistent.


SAE-Stufe 3

Die dritte Automatisierungsstufe beschreibt das bedingt automatisierte Fahren. Im Unterschied zu den Stufen 1 und 2 übernimmt das Fahrzeug das Beschleunigen/Bremsen und das Lenken für einen gewissen Zeitraum oder in spezifischen Situationen und der Fahrer, die Fahrerin muss das System nicht mehr dauerhaft überwachen. Sie müssen dabei jedoch immer in der Lage sein, die Fahraufgabe vollständig zu übernehmen, sofern das Fahrzeug dazu auffordert und genügend Zeit dafür lässt. Das erste Fahrerassistenzsystem auf Level-3 ist der Drive Pilot von Mercedes-Benz. Dieser Stauassistent darf aber bisher nur auf gewissen Abschnitten auf deutschen Autobahnen verwendet werden. In der Schweiz ist die Anwendung des Drive Pilot voraussichtlich ab 2025 erlaubt.


SAE-Stufe 4

Bei dieser Automatisierungsstufe handelt es sich um das hochautomatisierte Fahren. Dabei übernimmt das System die Fahrzeugführung in einem definierten Anwendungsfall (Operational Domain Design, ODD) vollständig und bewältigt alle damit verbundenen Situationen automatisch. Der Lenker, die Lenkerin des Fahrzeugs muss Aufmerksamkeit nicht mehr dem Verkehr widmen und kann sich anderen Tätigkeiten zuwenden. Ein Beispiel sind führerlose Taxis, die auf einer vordefinierten Strecke oder in einem bestimmten Betriebsbereich verkehren.


SAE-Stufe 5

Die höchste Automatisierungsstufe steht für das vollautomatisierte Fahren. Das Fahrzeug übernimmt die Fahraufgabe vollständig vom Start bis zum Ziel in allen möglichen Anwendungsfällen. Alle im Fahrzeug befindlichen Personen sind dabei Passagierinnen und Passagiere. Ein Fahrzeuglenker, eine Fahrzeuglenkerin wird somit nicht mehr nötig sein, weswegen auch eine Lenkvorrichtung oder Pedale überflüssig werden. Die Fahrzeuge agieren unabhängig im Strassenverkehr, wodurch Leerfahrten möglich werden.

Sind wir mit FAS bereits autonom unterwegs?

Fahrerassistenzsysteme sind sozusagen die Vorboten des autonomen Fahrens. Bereits jetzt sind wir technisch auf Stufe 4 (hoch-automatisiert) angelangt. 2022 hat Mercedes-Benz als erster Automobilhersteller weltweit die Zulassung für ein autonomes Fahrsystem Level 3 erhalten. Bei aktiviertem System dürfen Fahrzeuglenkende unter bestimmten Bedingungen (z. B. tagsüber bei Stau) die Verantwortung temporär abgeben und müssen das Geschehen auf der Strasse nicht mehr permanent überwachen. Allerdings müssen sie stets in der Lage sein, unverzüglich einzugreifen, wenn die Technik mit der Situation überfordert ist. In der Schweiz sind solche Systeme voraussichtlich ab 2025 zugelassen.

Wer ist verantwortlich – die Fahrerassistenten oder ich?

Die Fahrerin oder der Fahrer eines Fahrzeugs trägt die volle Verantwortung für die gesamte Fahrt und ist auch mit Fahrerassistenzsystemen dazu verpflichtet, die Aufmerksamkeit vollständig auf die Strasse zu richten. Bei einem Unfall haftet der Fahrer oder die Fahrerin.

Darf ich die ganze Fahrt den Fahrassistenten überlassen?

Hier muss differenziert werden zwischen unterschiedlichen technischen Systemen: den Fahrerassistenzsystemen und Automatisierungssystemen. Fahrerassistenzsysteme (bis Automatisierungsstufe 2, z. B. adaptiver Tempomat, Autopilot von Tesla) sind lediglich Assistenten. Sie unterstützen in bestimmten Situationen Fahrzeuglenkende bei der Ausführung der Fahraufgabe. Bei diesen Systemen müssen die Hände am Lenkrad bleiben, jegliche fahrfremde Tätigkeiten sind verboten. Die Fahrt darf entsprechend nicht dem Assistenzsystem überlassen werden.


Von Automatisierungssystemen sprechen wir ab der Automatisierungsstufe 3. Solche Systeme übernehmen für einen bestimmten Zeitraum die komplette Fahraufgabe (beschleunigen, bremsen, lenken), während Fahrzeuglenkende erstmals die Hände vom Steuer nehmen dürfen. Allerdings sind fahrfremde Tätigkeiten (z. B. SMS schreiben) immer noch verboten und Fahrzeuglenkende müssen die Aufmerksamkeit noch so weit aufrechterhalten, dass sie bei Erreichen der Systemgrenzen jederzeit und unverzüglich die Fahrzeugsteuerung wieder übernehmen können.


Im Jahr 2022 hat Mercedes-Benz als erster Automobilhersteller weltweit die Zulassung für ein solches Automatisierungssystem der Automatisierungsstufe Stufe 3 in Deutschland erhalten (Mercedes Drive Pilot). In der Schweiz sind solche Systeme voraussichtlich ab 2025 zugelassen.

Sind Fahrerassistenzsysteme Sicherheitsmassnahme oder Komfortspielzeug?

Die Grenze zwischen dem Fahrerassistenzsystem für Komfort und jenem für Sicherheit verschwimmt in den meisten Fällen. Sie vereinen beide Merkmale, während je nach Funktionalität der eine oder andere Aspekt überwiegen kann.


Sicherheitsrelevante Systeme wie der Notbremsassistent, der Notfall-Spurhalteassistent und der intelligente Geschwindigkeitsassistent erhöhen die Verkehrssicherheit, indem sie helfen, Unfälle zu vermeiden oder die Unfallschwere zu verringern. Systeme mit Komfortfokus sind beispielsweise der Einparkassistent und der adaptive Tempomat.

Braucht man für Fahrerassistenzsysteme viel Fahrerfahrung?

Sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme wie der Notbremsassistent und der Spurhalteassistent schalten sich bei jedem Motorenstart automatisch ein. Die Nutzung dieser Systeme erfordert keine besonderen Fähigkeiten. Komfortsysteme wie der adaptive Tempomat müssen während oder vor der Fahrt eingeschaltet werden. Für eine sichere Handhabung dieser Systeme sollte man sich vor der Fahrt mit der Bedienung auseinandersetzen.

Darf ich den Notbremsassistenten vor der Fahrt ausschalten?

Fahrerinnen und Fahrer sind jederzeit dafür verantwortlich, ihr Fahrzeug zu beherrschen (Art. 31 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz). Alle durch eigenes Fahren vermeidbaren Fehler gehen rechtlich zu ihren Lasten. Wurde ein Notbremsassistent ausgeschaltet, obwohl dieser einen Unfall hätte verhindern können, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Fahrerin oder der Fahrer zur Verantwortung gezogen wird. Fahrerassistenzsysteme sollten immer eingeschaltet bleiben. Auch wenn es gelegentlich zu Falschauslösungen kommen kann, überwiegt in vielen Fällen der Schutz vor potenziell schwerwiegenden Unfällen, die durch das System verhindert werden könnten.

Sind Automobilisten und Automobilistinnen durch Fahrerassistenzsysteme nicht weniger aufmerksam?

Diese Bedenken sind berechtigt, insbesondere bei Systemen höherer Automatisierungsstufen, die den Fahrkomfort erhöhen sollen. Blindes Vertrauen in die Systeme ist nicht angebracht, ein verantwortungsvoller Umgang mit den Systemen ist Voraussetzung für eine sichere Fahrt. Die Aufmerksamkeit der Fahrerin oder des Fahrers gehört immer auf die Strasse. Wichtig ist, Fahrerinnen und Fahrer zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den verschiedenen Systemen zu befähigen. Dazu braucht es Sensibilisierung betreffend Systemgrenzen der Systeme, rechtliche Rahmenbedingungen und betreffend mögliche Gefahren durch Fehlnutzung. Aus diesem Grund werden die Themen «Fahrerassistenzsysteme» und «Automatisierung» voraussichtlich ab 2025 verpflichtend in die Fahrausbildung aufgenommen.